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Einschränkungen für die Einreise aus Risikogebieten können künftig länger gelten

Symbolbild: Risikogebiet

Symbolbild: Risikogebiet

Einschränkungen für die Einreise aus Corona-Risikogebieten können künftig auch dann noch gelten, wenn in Deutschland keine epidemische Lage von nationaler Tragweite mehr besteht. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend in namentlicher Abstimmung.

Die Neuregelung legt fest, dass die entsprechenden Rechtsverordnungen nach Ende der epidemischen Lage noch ein Jahr weiter gelten können. Sie können dann auch noch verändert werden. Nach Ablauf des Jahres treten sie dann allerdings außer Kraft. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde im Zuge des neuen Stiftungsrechts beschlossen.

Mit der Neuregelung schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, Einreisebeschränkungen für stärker von der Pandemie betroffene Länder auch dann noch aufrechtzuerhalten, wenn sich die Infektionslage in Deutschland weiter entspannt hat.

Der Bundestag hatte am 11. Juni per Beschluss festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate fortbesteht. Ohne diese Entscheidung wäre die Regelung zum 30. Juni ausgelaufen.

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