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Möglichst sorglos in den Sommerurlaub – Ein Guide

Möglichst sorglos in den Sommerurlaub – Ein Guide

Reisen in Corona-Zeiten - Bild: DimaBerlin via Twenty20

Ab in den Urlaub – die nachlassende Infektionsdynamik hat in vielen Ländern zu Lockerungen geführt und neue Möglichkeiten für den Sommerurlaub geschaffen. Doch die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, Reisende sollten sich genau informieren:

WOHIN DARF ICH REISEN?

Reisen in der EU und in eng mit der Union verbundene europäische Staaten sind aufgrund entsprechender Vereinbarungen generell möglich. Andere Urlaubsländer regeln selbst, unter welchen Voraussetzungen sie Einreisen erlauben. Welche Vorschriften bei einer Wiedereinreise gelten, hat die Bundesregierung im Mai neu geregelt: Entscheidend ist nun die Corona-Lage im Herkunftsland, für vollständig Geimpfte sowie Genesene greifen Erleichterungen.

Für Reisende aus sogenannten Risiko- oder Hochinzidenzgebieten gilt weiter eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach Aufenthalt in Virusvarianten-Gebieten beträgt die Quarantäne zwei Wochen. Maßgeblich ist dabei die Einstufung zum Zeitpunkt der Einreise.

Außerdem müssen Rückkehrer auf www.einreiseanmeldung.de ihre Daten hinterlegen. Geimpfte oder Genesene können über dieses Portal auch einen entsprechenden Nachweis übermitteln, mit dem sie von Quarantänepflichten befreit werden können. Dies gilt allerdings nicht für Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten.

Urlauber sollten bei der Reisebuchung also die Corona-Lage im Urlaubsland im Blick haben. Informationen gibt es online beim Auswärtigen Amt. Auch die EU veröffentlicht aktuelle Karten zur Corona-Lage in EU-Mitgliedstaaten. Zugänglich sind diese unter anderem über die offizielle Smartphone-App „Re-open EU“. Das Auswärtige Amt betreibt mit „Sicher Reisen“ ebenfalls eine App.

WAS SOLLTE BEI DER BUCHUNG BEACHTET WERDEN?

Trotz Reiselust sollten Verbraucher bedenken, dass momentan niemand genau sagen könne, ob eine Reise wie geplant stattfinden kann, warnt die Verbraucherrechtsberaterin Sonja Welzel von der Verbraucherzentrale Bremen. Vor einer Buchung lohne sich der Blick ins Kleingedruckte des Vertrags. „Dort finden sich häufig auch Regelungen dazu, ob und in welcher Höhe im Falle eines Reiserücktritts oder einer Stornierung Gebühren anfallen.“

WANN DÜRFEN URLAUBER AUSLANDSREISEN KOSTENLOS STORNIEREN?

Kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen sind in der Regel möglich, wenn ein Land als Risikogebiet eingestuft wird. Die Verbraucher sollten sich dabei an offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes orientieren, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein zwingender rechtlicher Automatismus greift jedoch nicht. Ausschlaggebend für eine kostenlose Absage sei letztlich immer „die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen“, erklärt das Auswärtige Amt.

Zu beachten ist zudem, dass das Auswärtige Amt seine Regeln für Reisewarnungen im Zusammenhang mit der Pandemie ab 1. Juli ändert. Von da an spricht es Warnungen nur noch für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete aus. Bei „einfachen“ Risikogebieten wird nur noch von unnötigen Reisen „abgeraten“.

WAS PASSIERT, WENN DER VERANSTALTER DIE REISE ABSAGT?

Kann ein Veranstalter die Reise nicht mehr wie geplant stattfinden lassen, muss er laut Verbraucherzentrale Niedersachsen die Kosten komplett zurückerstatten.

WAS GILT BEI INDIVIDUALREISEN?

Können Urlauber ihr Ziel wegen geltender Reisebeschränkungen, eines Einreiseverbots oder der Lage der Unterkunft in einem Sperrgebiet nicht erreichen, können sie nach deutschem Recht ihre Unterkunft stornieren und ihr Geld zurückverlangen.

Eine behördliche Reisewarnung führt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen allerdings nicht automatisch dazu, dass eine Unterkunft nicht erreichbar ist. Es komme auf den Einzelfall an, der dann geprüft werden müsse. Wurde die Unterkunft bei ausländischen Anbietern gebucht, gilt meist dortiges Recht.

HABE ICH NACH EINER CORONA-IMPFUNG VORTEILE?

Auch das kommt auf das Urlaubsland an. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt daher, sich vor Reiseantritt genau über die Regelungen zu Impfungen und Testungen am Reiseziel zu informieren.

In der EU gibt es eine digitale Plattform für Impfzertifikate, an die sich allmählich immer mehr Mitgliedstaaten anschließen. Über die offizielle Schnittstelle können Bürgerinnen und Bürger ihre Nachweise über Corona-Impfungen und Tests als QR-Codes auf Smartphones speichern und vorzeigen. Ab 1. Juli sind alle EU-Staaten verpflichtet, diese Zertifikate gegenseitig anzuerkennen.

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