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Nach Renault auch Ermittlungsverfahren gegen Peugeot im Dieselskandal

Nach Renault auch Ermittlungsverfahren gegen Peugeot im Dieselskandal

Neuwagen - Bild: Boytaro1428 via Twenty20

Nach Volkswagen und Renault ist im Diesel-Abgasskandal auch gegen den französischen Autobauer Peugeot ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eröffnet worden. Nach Angaben des Unternehmen vom Mittwoch geht es um „angebliche Täuschungstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf von Euro-5-Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015“. Aus französischen Justizkreisen hieß es, Peugeot werde „Täuschung, die zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier führt“, vorgeworfen.

Peugeot gehört zum Stellantis-Konzern, dem auch die Hersteller Citroën und Fiat angehören. Nach Angaben des Konzerns sind auch für diese beiden Tochterunternehmen bereits Anhörungen vor französischen Ermittlungsrichtern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal angesetzt.

Stellantis zufolge muss Peugeot eine Kaution in Höhe von zehn Millionen Euro sowie eine Bankbürgschaft in Höhe von 30 Millionen Euro hinterlegen für den Fall, dass es zu Entschädigungsforderungen kommen sollte.

Das Unternehmen „prüft derzeit die Angemessenheit dieser Maßnahme und ob sie angefochten werden sollte“, erklärte der Konzern. „Unsere Tochtergesellschaften sind fest davon überzeugt, dass ihre Emissionskontrollsysteme alle damals geltenden Anforderungen erfüllten und dies auch heute noch tun, und sie freuen sich auf die Gelegenheit, dies zu demonstrieren.“

Die Dieselaffäre war 2015 Jahren ins Rollen gekommen, als der deutsche Autobauer VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingesetzt zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. In Deutschland wurden deswegen unter anderem der frühere VW-Chef Martin Winterkorn sowie andere ehemalige oder aktuelle hochrangige Mitarbeiter angeklagt oder stehen vor Gericht.

Gegen Renault wurde ebenfalls diese Woche ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Das Unternehmen bestritt ebenfalls jegliches Fehlverhalten.

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