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Pflegebevollmächtigter Westerfellhaus warnt vor rascher Lockerung der Maskenpflicht in Heimen

Pflegebevollmächtigter Westerfellhaus warnt vor rascher Lockerung der Maskenpflicht in Heimen

Altenpflege

In der Debatte über ein Ende der Maskenpflicht warnt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, vor einer übereilten Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen in Betreuungseinrichtungen. „Wenn wir jetzt die Bremse ganz loslassen, kann es sein, dass wir wieder von der Straße in Richtung Normalität abkommen“, sagte Westerfellhaus den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

Westerfellhaus sagte zur Begründung, nicht alle Pflegekräfte, Bewohner und Besucher seien geimpft. Lockerungen in Pflegeeinrichtungen wie etwa die Aufhebung der Maskenpflicht müssten daher „mit Augenmaß erfolgen“. Mit Blick auf die aktuelle Diskussionen über eine weitreichende Aufhebung der Corona-Auflagen erklärte er, trotz sinkender Fallzahlen „sollte der besonderen Situation in Pflegeeinrichtungen weiterhin unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit gelten“.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte anhaltende Vorsichtsmaßnahmen, zugleich aber auch bessere Bedingungen für Pflegebedürftige in den Einrichtungen. „Klar ist, dass der Infektionsschutz und die Freiheitsrechte von Heimbewohnern im Einklang miteinander stehen müssen“, sagte Brysch den Funke-Zeitungen. Besuche, Zusammenkünfte und Feste für vollständig Geimpfte oder Getestete müssten „bedingungslos möglich sein“. Um den Schutz der Hochrisikogruppe weiter sicherzustellen, bleibe aber eine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter und Besucher unerlässlich, sagte Brysch.

Der Vizepräsident des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Stefan Werner, sagte, trotz rückläufiger Inzidenzen sei in den Pflegeeinrichtungen noch keine Rückkehr zum Normalzustand möglich. Die Einrichtungen sorgten aber dafür, dass die Isolation von Betreuten „so weit als möglich“ vermieden und beispielsweise Mahlzeiten in den meisten Einrichtungen wieder gemeinsam eingenommen werden könnten.

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