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„Das Geld steht euch zu und es ist euer gutes Recht, es abzurufen“: Studierende sollen Energiepreispauschale beantragen

„Das Geld steht euch zu und es ist euer gutes Recht, es abzurufen“: Studierende sollen Energiepreispauschale beantragen

Studierende beim Lernen (über cozmo news)

Rund einen Monat vor der Frist für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studenten sind noch nicht alle Mittel abgerufen worden. „Jeder Fünfte hat die Mittel noch nicht beansprucht, darum appelliere ich an alle Berechtigten, ihren Anspruch nicht verfallen zu lassen, sondern die Unterstützung zeitnah zu nutzen“, sagte der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Deutschen Bundestag, Kai Gehring (Grüne), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro könne noch bis Ende September beantragt werden.

„Erfahrungsgemäß werden die 200 Euro schon wenige Tage nach dem Antrag ausgezahlt. Einen Monat vor Antragsschluss entspricht die Gruppe derjenigen ohne Einmalzahlung etwa der Einwohnerzahl Frankfurts – da geht also noch was“, fügte Gehring an. An die Studierenden und Fachschüler gerichtet appellierte der Grünen-Politiker: „Das Geld steht euch zu und es ist euer gutes Recht, es abzurufen. Auch ihr müsst höhere Energie- und Lebensmittelkosten überbrücken und sollt finanziell nicht überlastet werden, sondern gut studieren können. Deshalb handelt es sich bei der Einmalzahlung keinesfalls um Almosen.“

Es gelte die Devise: „Anmelden, ausfüllen, absenden und das Geld anschließend ausgeben“, so Gehring. „Etwa, um für ein paar Wochen in der Mensa oder Cafeteria essen zu gehen.“

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