Was hier als „Prank“ verkauft wird, ist nichts anderes als gezielte Herabwürdigung. Ein Mann beleidigt Passanten in der Nürnberger Innenstadt, filmt sie ungefragt und stellt die Szenen online – offenbar mit dem Ziel, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dass die Polizei nun ermittelt und Geschädigte sucht, ist folgerichtig.
Entscheidend ist aber eine grundsätzliche Debatte: Wo endet Unterhaltung, wo beginnt strafbares Verhalten?
Der Ablauf ist bekannt und unerquicklich. Unter dem Vorwand einer Spendenbitte oder einer vorgetäuschten Kontrolle werden Menschen angesprochen. Wer nicht reagiert, wird beleidigt. Die Kamera läuft. Der öffentliche Raum wird zur Bühne, Unbeteiligte werden zu Statisten wider Willen. Das ist kein Zufall, sondern Methode. Provokation generiert Reichweite, Grenzüberschreitung erzeugt Klicks.
Öffentlicher Raum ist kein Content-Rohstoff
Influencer existieren nicht im rechtsfreien Raum. Wer fremde Menschen filmt und beleidigt, verletzt Persönlichkeitsrechte und überschreitet strafrechtliche Grenzen. Der Hinweis auf „Satire“ oder „Spaß“ trägt nicht. Beleidigung bleibt Beleidigung, auch wenn sie mit Hashtags versehen wird. Dass sich der Mann unter anderem als Fahrkartenkontrolleur ausgibt, verschärft das Problem: Täuschung, Bloßstellung und Einschüchterung werden kombiniert.
Plattformlogik verstärkt Fehlanreize
TikTok und ähnliche Plattformen belohnen Aufmerksamkeit, nicht Verantwortung. Je drastischer die Szene, desto höher die Reichweite. Die Kosten tragen andere: die Betroffenen, deren Würde verletzt wird, und die Gesellschaft, deren Umgangston weiter verroht. Die Ermittlungen sind daher nicht nur eine Reaktion auf einzelne Taten, sondern ein notwendiges Signal.
Konsequenzen statt Ausreden
Es braucht klare Grenzen – rechtlich und gesellschaftlich. Wer Opfer solcher Videos wurde, sollte Anzeige erstatten. Und Plattformen müssen schneller reagieren, Inhalte entfernen und Accounts sanktionieren. Öffentliche Bloßstellung ist kein Geschäftsmodell. Sie ist ein Angriff auf Respekt und Zusammenleben.
