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Helmpflicht auf Skipisten: Was Wintersportler in Europa jetzt beachten müssen

Helmpflicht auf Skipisten: Was Wintersportler in Europa jetzt beachten müssen

Skifahrer (über Artur Didyk)

Mit der Wintersaison 2025/26 verschärfen sich in Europa die Regeln auf Skipisten. Italien führt als erstes europäisches Land eine generelle Helmpflicht für alle Wintersportler ein – unabhängig vom Alter. Doch auch in Ländern ohne gesetzliche Vorgaben kann Skifahren ohne Helm rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften und wichtige Versicherungsfragen.

Italien: Helmpflicht und Versicherung vorgeschrieben

Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer, ausgenommen Langläufer. Zuvor betraf die Pflicht nur Minderjährige. Wer ohne Helm unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro; bei Wiederholung kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein CE-zertifiziertes Modell sein, Kontrollen erfolgen regelmäßig.

Zusätzlich ist für Alpin- und Snowboardfahrer eine private Haftpflichtversicherung verpflichtend. Der Nachweis kann bei Kontrollen verlangt werden; der Versicherungsschutz lässt sich auch direkt beim Skipasskauf abschließen. Verstöße können ebenfalls zu Geldstrafen und Skipassentzug führen.

Hinzu kommen regionale Regeln, etwa in Südtirol: Überholen nur bei ausreichender Sicht und Platz, besondere Vorsicht an Kreuzungen, keine Fußwege auf der Piste. Alkoholgrenzen sind klar geregelt: Ab 0,5 Promille drohen 250 bis 1.000 Euro Bußgeld; ab 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Helmpflicht für Kinder und Jugendliche in weiteren Ländern

In mehreren europäischen Ländern gilt eine gesetzliche Helmpflicht zumindest für Minderjährige:

Auch ohne landesweite Pflicht können Skigebiete eigene Regeln festlegen, etwa Helmpflicht für Kinder in Liften (z. B. in Teilen Schwedens).

In Deutschland, Frankreich, Tschechien und der Schweiz besteht keine generelle Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. In der Schweiz tragen laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) rund 95 Prozent der Wintersportler freiwillig einen Helm.

Versicherungsschutz: Helm kann entscheidend sein

Unabhängig von gesetzlichen Pflichten kann Skifahren ohne Helm als fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Im Schadensfall drohen Leistungskürzungen oder -verweigerungen durch Versicherungen – auch ohne Helmpflicht im Urlaubsland. Ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11) zeigt, dass ein fehlender Helm als Mitverschulden gelten kann.

Welche Versicherungen im Skiurlaub wichtig sind

Alkohol auf der Piste: Risiko für Gesundheit und Versicherung

Wie im Straßenverkehr gilt auch auf der Piste: Alkohol erhöht das Risiko und kann den Versicherungsschutz gefährden. Viele Versicherer stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein. Pistenaufsichten dürfen Alkoholkontrollen durchführen.

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