Website-Icon Nürnberger Blatt

Kontaktverbot: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Kontaktverbot: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Corona in Deutschland

Bund und Länder haben ein Kontaktverbot beschlossen. Bundesweit sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen sind lediglich Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Die verschärften Regeln sollen für mindestens zwei Wochen gelten.

Doch welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an Verbote, wie Ausgangssperren oder Kontaktverbote, hält?

Paragraph 73 des Infektionsschutzgesetzes regelt die möglichen Sanktionen. Die Behörden können einen Verstoß als Ordnungswidrigkeit auffassen. In diesem Falle können sie eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängen.

Je nach Schwere des Verstoßes ist allerdings auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich. In diesem Rahmen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Wie hoch die jeweilige Strafe ist, wird im Einzelfall entschieden.

So könne sich das Bußgeld auch lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen – mündliche Ermahnungen sind ebenfalls eine mögliche Strafe. Das Infektionsschutzgesetz ist bundesweit gültig.

Die mobile Version verlassen