Seit der letzten Zusammenkunft der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich einiges getan in Sachen Lockerungen wegen der seit Februar andauernden Corona-Krise. Hier die Zusammenfassung:
Kontaktbeschränkungen
Ab sofort wird kein triftiger Grund mehr gebraucht um seine Wohnung verlassen zu dürfen. Auch ist es wieder möglich seine Verwandtschaft ersten Grades zu besuchen. Außerdem dürfen sich nun wieder Angehörige aus zwei Haushalten treffen. Dabei ist jedoch immer der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter bis zum 5. Juni.
Spielplätze
Spielplätze dürfen wieder öffnen. Die Eltern sind jedoch für die Mindestabstände der Kinder verantwortlich. Welche Regeln noch zu beachten sind, gibt es hier zum nachlesen.
Pflege- und Seniorenheime
Besuche einer einzigen „registrierten Kontaktperson“ sind erlaubt. Jedoch sollen diese Besuche möglichst im Freien stattfinden und es herrscht Maskenpflicht.
Schule
Alle Schüler die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen, sowie die 4. Klässler der Grundschulen, dürfen ab dem 11. Mai wieder in die Schule. Dabei kann es zu Blockunterricht kommen, um die strengen Hygienevorschriften und Mindestabstände gewährleisten zu können.
Kindertagesstätten
Kitas sollen ebenfalls ab dem 11. Mai wieder geöffnet werden. Bis Pfingsten sollen mindestens 50 Prozent der Kinder wieder in ihre Einrichtungen gehen können.
Handel
Die 800-Quadratmeter-Regel fällt auch ab dem 11. Mai weg. Das heißt, es dürfen auch wieder große Kauf- und Möbelhäuser sowie Shopping-Malls vollständig öffnen.
Sport
Wie das mit dem Sport ist, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Weitere Lockerungen
Am 18. Mai darf die Außengastronomie, also Biergärten, wieder starten. Am 25. Mai folgen dann auch die Speiserestaurants unter strengen Hygieneauflagen. Pünktlich zum Start der Pfingstferien sollen dann am 30. Mai auch die Hotellerie & der Tourismus wieder starten.