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BGH: Auch in zweitem Prozess um Schnaittacher Doppelmord lebenslang für angeklagte Frau

BGH: Auch in zweitem Prozess um Schnaittacher Doppelmord lebenslang für angeklagte Frau

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Im spektakulären Kriminalfall um den Doppelmord von Schnaittach hat das Landgericht Nürnberg-Fürth erneut eine lebenslange Haftstrafe gegen die Ehefrau des Sohns der beiden Ermordeten verhängt. Der Anteil von Stephanie P. an der Aufklärung des Doppelmords sei gemessen an ihrer Tatbeteiligung zu gering für eine mildere Strafe, urteilte das Gericht nach Angaben eines Sprechers am Montag in einem Revisionsverfahren.

Das Gericht hatte den Sohn eines Schnaittacher Ehepaars und dessen Frau – die beiden hatten nach den Morden geheiratet – im April vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Fall der wegen Anstiftung zu dem Doppelmord verurteilten Frau verlangte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, erneut über das Strafmaß zu verhandeln, weil im Ersturteil auf einen möglichen Strafmilderungsgrund nicht eingegangen wurde.

Mit der neuerlichen Verurteilung zu lebenslanger Haft folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf elf Jahre Haft plädiert. Der Sohn hatte seine Eltern mit einem Hammer erschlagen, die in Salz eingelegten Leichen mauerte er danach im Elternhaus ein. Drei Wochen nach der Tat meldete das Paar die Eltern als vermisst und startete einen öffentlichen Spendenaufruf, um eine Suchaktion zu finanzieren.

Das Motiv für die Tat war nach dem Ersturteil der Besitzanspruch von Stephanie P. an ihrem Freund. Dessen Verhältnis zu seinen Eltern soll völlig intakt gewesen sein.

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