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Grüne fordern härtere Strafen für Anbieter bei zu langsamer Datenübertragung

Grüne fordern härtere Strafen für Anbieter bei zu langsamer Datenübertragung

Symbolbild: Internet-Verteilerkasten

Gegen Internetanbieter, die regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate unterlaufen, sollen nach Plänen der Grünen härtere Strafen verhängt werden als bislang. „Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein. Nur so entfalten sie Wirkung“, heißt es in einem Eckpunktepapier von Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, aus dem die „Welt“ in ihrer Montagsausgabe zitiert. Die Bundesregierung müsse „härter durchgreifen“, verlangte die Grünen-Politikerin im Gespräch mit der Zeitung.

Die Bußgelder sollen nach ihren Plänen dann fällig werden, wenn die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent eingehalten wird. Ihre Höhe solle gestaffelt sein und von der Schwere des Abweichens von den vertraglichen Zusagen abhängig gemacht werden. 

Der Rahmen der Bußgelder soll laut Göring-Eckardts Konzept bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Bei der Telekom wären dies demnach aktuell 876 Millionen Euro, gemessen an dem Umsatz von 21,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Bei Vodafone würde es sich demnach um 424 Millionen Euro handeln. Die Einnahmen aus den Bußgeldern sollten in den weiteren Netzausbau gesteckt werden, fordert die Grünen-Fraktionschefin. 

Göring-Eckardt plädiert zudem dafür, dass Verbraucher einen „unbürokratischen“ Anspruch auf Schadensersatz bei regelmäßigem Unterlaufen der zugesagten Datenübertragungsrate erhalten. Kunden können schon jetzt auf der Seite breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur die tatsächliche Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Rate vergleichen.

Auch hat die Bundesnetzagentur dem Zeitungsbericht zufolge zufolge bereits festgelegt, dass Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ bei der Geschwindigkeit vorliegt.

„Wir brauchen neben einem Recht auf schnelles Netz härtere Bußgelder und klare Kriterien“, sagte Göring-Eckardt. Sie nannte es eine „Frechheit“, dass die großen Anbieter regelmäßig die vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten drastisch unterliefen. Dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur von 2018/2019 zufolge erhielten in diesem Zeitraum nur 16,4 Prozent der Nutzer die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate, für die sie bezahlten. 

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