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Berliner Jugendwart wegen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft

Berliner Jugendwart wegen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Das Landgericht Berlin hat den Jugendwart eines Angelvereins wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs am Donnerstag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Björn Jesse beschrieb die Taten bei der Urteilsverkündung als „monströs“. Er sagte, Michael M. habe die Kinder und Eltern manipuliert und sei bei seinen Taten routiniert vorgegangen. Der 50-Jährige hatte mehrere Kinder jahrelang in seinem Wohnwagen missbraucht.

Die Jungen waren bei den Taten auf dem Gelände des Angelvereins zwischen sieben und 15 Jahre alt. M. wurde wegen insgesamt 35 Taten in den Jahren 2013, 2018 und 2019 verurteilt. Er habe die Begeisterung der Jungen für das Angeln ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter. Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft dem Jugendwart fast 350 Taten vorgeworfen. Das Gericht beschränkte sich aus „prozessualen“ Gründen auf die 35 Tatbestände.

Es habe sich um „außerordentlich schwere Verbrechen“ gehandelt, begründete Jesse das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung acht. Ob der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung kommt, wird nach dem Absitzen seiner Strafe geprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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