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Gesetz über „befriedete Bezirke“ schützt Bundestag vor allem in der Sitzungszeit

Gesetz über „befriedete Bezirke“ schützt Bundestag vor allem in der Sitzungszeit

Symbolbild: Bundestag

Der Ansturm von Rechtsextremen auf das Reichstagsgebäude hat eine Debatte über die Ausweitung des Demonstrationsverbots am Bundestag ausgelöst. Eine strikte „Bannmeile“ wie zu Bonner Regierungszeiten gibt es seit 1999 nicht mehr. Nach dem Umzug von Bundestag und Bundesrat trat das „Gesetz über befriedete Bezirke für die Verfassungsorgane des Bundes“ in Kraft. Es löste das Bannmeilengesetz ab, das seit 1955 den Regierungsbezirk in Bonn weitgehend vor Versammlungen geschützt hatte.

Die Regelungen für Berlin wurden weniger strikt gehalten, um den hohen Rang der Versammlungsfreiheit zu betonen. Das „Gesetz über befriedete Bezirke“ legt fest, dass Demonstrationen in den Bereichen von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nur dann stattfinden dürfen, wenn sie die Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung nicht gefährden, was beim Bundestag insbesondere während der sitzungsfreien Zeit gilt. Spontanversammlungen in den befriedeten Bezirken sind nicht erlaubt.

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