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„Ich habe geschossen“: Die Einlassung des Hauptangeklagten Stephan E. im Lübcke-Prozess

„Ich habe geschossen“: Die Einlassung des Hauptangeklagten Stephan E. im Lübcke-Prozess

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Hauptangeklagte Stephan E. in einer von seinem Anwalt Mustafa Kaplan verlesenen Einlassung den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. Darin entschuldigte E. sich auch bei der Familie Lübcke und machte seinem mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. schwere Vorwürfe. Auszüge aus der Erklärung im Wortlaut:

„Lübcke schaute auf sein Smartphone. H. sagte sinngemäß: ‚Los, dann machen wir es jetzt. […] Bedroh ihn mit der Waffe. Wenn er Dir blöd kommt, dann schießt Du.‘ […] H. kam etwas früher bei Lübcke an als ich. Aus kurzer Distanz zielte ich auf Lübcke. Ich zog den Hahn und sagte sinngemäß: ‚Beweg Dich nicht.‘

Lübcke wollte sich aufrichten. Ich trat näher an ihn ran und drückte ihn mit der linken Hand zurück in den Stuhl. Ich hielt die Waffe ganz nah an sein Gesicht und sagte: ‚Für so was wie Dich gehe ich jeden Tag arbeiten.‘ […] Lübcke begann sinngemäß zu schreien: ‚Verschwinden Sie.‘ Ich habe geschossen.“

„Der Frau und den Kindern Lübckes möchte ich sagen: Ich weiß, dass das, was H. und ich Ihnen angetan haben immer unentschuldbar bleiben wird. Wir haben Ihnen den Ehemann und Vater weggenommen. Was wir getan haben, war falsch. Wir können Ihnen Ihren Ehemann nicht zurückbringen. Sie werden immer mit dem Schmerz leben müssen. Was wir gemacht haben, war falsch, feige und grausam. […]

Es tut mir leid. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Herkunft hat. Ich distanziere mich davon ausdrücklich. Ich habe mich von falschen Gedanken leiten lassen. Die Gedanken und das Handeln waren falsch. Es führte dazu, dass ich mit H. Lübcke umgebracht habe. Ich für meine Person übernehme dafür Verantwortung.“

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