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Anklage fordert lebenslange Haft in Mordfall Maria Baumer

Anklage fordert lebenslange Haft in Mordfall Maria Baumer

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Im Prozess um das bundesweit beachtete Schicksal der 2013 tot in einem Wald gefundenen Maria Baumer aus Bayern hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes aus Heimtücke eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten damaligen Verlobten der 26-Jährigen gefordert. Außerdem forderte die Anklage am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen wäre, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die als Nebenkläger auftretende Familie Baumers schloss sich dem Sprecher zufolge der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Ein Urteil in dem bundesweit beachteten Fall könnte nun am Dienstag kommender Woche fallen.

Christian F. bestritt in dem im Juli begonnenen Prozess einen Mord. Er gab an, seine Verlobte nach der Einnahme von Medikamenten tot im Bett gefunden und danach ihre Leiche vergraben zu haben. Dass er dies erst sieben Jahre nach dem Auffinden der Leiche so schilderte, begründete der Krankenpfleger damit, dass er berufliche Nachteile gefürchtet habe, weil Baumer an den von ihm verbotenerweise von der Arbeit mitgenommenen Medikamenten gestorben sei.

Baumer war an Pfingsten 2012 spurlos verschwunden, die Suche nach der Vorsitzenden der bayerischen Landjugend erregte damals auch bundesweit Aufsehen. Unter anderem trat ihr damaliger Verlobter mit ihrer Zwillingsschwester in jener Zeit in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ auf, um die Suche zu unterstützen.

Baumers sterbliche Überreste wurden erst mehr als ein Jahr nach ihrem Verschwinden 2013 von Pilzsammlern zufällig in einem Wald gefunden. Sie waren zusätzlich durch Einwirkung von Chemikalien stark zersetzt. Ihr Verlobter galt bereits damals als verdächtig. Für eine Anklage reichten die Indizien aber lange nicht aus. Erst durch neuartige Labormethoden gelang es im vergangenen Jahr, in Überresten der Toten ein Beruhigungsmittel nachzuweisen, dass F. ihr verabreicht haben soll.

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