Angesichts der wieder kühler werdenden Temperaturen hat das Bundesarbeitsministerium zu regelmäßigem Lüften in Büros, Gewerberäumen und Geschäften aufgerufen. Die „AHA-Regel“ für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zum Schutz vor Corona-Infektionen müsse jetzt um ein „L“ ergänzt werden, erklärte Arbeits-Staatssekretär Björn Böhning am Donnerstag in Berlin. Arbeitgeber und Geschäftsinhaber sollten raumlufttechnische Anlagen zudem wenn nötig nachrüsten.
Dazu von der Bundesregierung beschlossene Empfehlungen sind zwar nicht verbindlich, sollen aber „mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention“ schaffen und „eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten“ bieten. Für technische Anlagen sei der Grundsatz „mehr Frischluftzufuhr, weniger Umluft“ das Gebot der Stunde.
Grundsätzlich müssten wegen des Infektionsschutzes alle Räume regelmäßig und intensiv gelüftet werden, „die von mehreren Personen nicht nur kurzzeitig gleichzeitig benutzt werden“, heißt es in den Empfehlungen. Die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen sollten verglichen mit dem Normalbetrieb verlängert und ihre Betriebsparameter optimiert werden.
Dort, wo solche Anlagen nicht zu 100 Prozent mit Frischluft arbeiten, sollen effektivere Filter eingesetzt werden, nach Möglichkeit sogenannte Hochleistungsschwebstofffilter. Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden werden aufgerufen, Betriebe intensiver zu beraten und Verstöße gegen bestehende Vorschriften konsequent zu ahnden.
„Wenn eine hohe Belegungsdichte in Gebäudeinnenräumen nicht vermieden werden kann, empfiehlt die Bundesregierung, insbesondere bei mit Fenstern gelüfteten Räumen, die Nutzung von CO2-Messgeräten, damit rechtzeitig notwendige Lüftungsmaßnahmen erkannt und eingeleitet werden können“, heißt es in dem Text weiter. Zudem könnten zusätzliche Raumluftfilter zum Einsatz kommen.