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Beschlossen! „Upskirting“ steht künftig unter Strafe

Beschlossen! „Upskirting“ steht künftig unter Strafe

Bundesrat (über cozmo news)

Das so genannte Upskirting wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand geahndet. Mit dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Gesetz macht sich künftig strafbar, wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt. Es droht nunmehr eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Dies gilt auch für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Strafbar ist es nach der Neuregelung künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. 

Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Kreis der zu schützenden Menschen im Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs auf Verstorbene ausgeweitet.

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