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Check24 darf Kreditkunden keine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit verkaufen

Symbolbild: Vergleich

Symbolbild: Vergleich

Das Verbraucherportal Check24 darf Kreditkunden keine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit verkaufen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin ordnete die Einstellung dieses Versicherungsgeschäfts an, wie sie am Montag mitteilte. Grund sei die fehlende Erlaubnis der Bafin. 

Die Check24 Vergleichsportal Finanzen GmbH hatte Kreditkunden, die sie an verschiedene Kreditinstitute vermittelte, versprochen, im Fall von Arbeitslosigkeit bis zu sechs Kreditraten zu zahlen. Dafür hatte das Portal nicht die erforderliche Erlaubnis. Der Bescheid erging laut Bafin bereits am 5. August; er sei bestandskräftig. 

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