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Eine Reform im Wohnungsbau, die allen nützen soll – aber noch nicht alles klärt

Eine Reform im Wohnungsbau, die allen nützen soll – aber noch nicht alles klärt

Symbolbild: Bau

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) soll Mietern, Eigentümern und Wohnungsverwaltern das Leben erleichtern – am Donnerstag nun könnte der Bundestag die überarbeitete Novelle absegnen. Sie soll die Rechte von Wohnungseigentümern stärken und Modernisierungen voranbringen. Die Befugnisse der Verwalter dagegen sollen weniger stark ausgeweitet werden als ursprünglich geplant.

WAS IST DAS WEG?

Das sogenannte Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht richtet sich in erster Linie an Eigentümergemeinschaften und regelt schon seit 1951 die Besitzverhältnisse, die Verwaltung und den Umbau von Wohneigentum. Seitdem ist viel passiert – doch der Digitalisierung, dem Klima- sowie dem demografischen Wandel steht heute ein weitgehend unverändertes Gesetz gegenüber.  In all den Jahren wurde das WEG zwar mehrfach angepasst, aber nie „grundlegend saniert“, wie es im neuen Entwurf aus dem Justizministerium heißt. Die Novelle gilt daher als überfällig.

WAS SIEHT DIE GESETZESREFORM VOR?

Die Bundesregierung will Wohnungseigentümern wie auch Mietern nun vor allem energetische und barrierefreie Sanierungen erleichtern. So soll es beispielsweise für jeden grundsätzlichen Anspruch auf eine Ladestation für Elektroautos geben, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Gleiches gilt für Modernisierungen wie einbruchssichere Fenster und Türen, einen Treppenlift oder Glasfaseranschluss. Für Gemeinschaftsprojekte sollen die erforderlichen Beschlussmehrheiten herabgesetzt werden: Der Einbau einer modernen, klimafreundlicheren Heizung zum Beispiel könnte dann mitunter schon von der Hälfte der Eigentümer beschlossen werden.

Laut dem Eigentümerverband Wohnen im Eigentum sind Eigentümer und Mieter von zehn Millionen Eigentumswohnungen von den Gesetzesänderungen betroffen. Das seien fast ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VIDV) rechnet damit, dass das WEG ab November zur Anwendung kommt. Eigentümer sollen bei den erleichterten Investitionen nach Willen der Regierungskoalition noch von der niedrigeren Mehrwertsteuer bis Jahresende profitieren können.

WARUM MUSSTE NACHGEBESSERT WERDEN?

So einig sich alle Beteiligten sind, dass ein neues Gesetz kommen und den Sanierungsstau auflösen soll: Die für Juni anvisierte Reform musste wegen Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD sowie scharfer Kritik einzelner Interessensverbände verschoben werden. Ein wesentlicher Grund dafür war die Rolle von Wohnungsverwaltern, die die Eigentümer einsetzen können und denen die WEG-Novelle nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch neue Befugnisse zuschreibt.

WORÜBER WURDE GESTRITTEN?

So sind für die Hausverwaltung auf der einen Seite stärkere Berichts- und Rechenschaftspflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft sowie ein Sachkundenachweis bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgesehen. Außerdem sollen die Eigentümer mehr Unterlagen ihres Verwalters einsehen und ihm auch leichter kündigen dürfen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen.

Auf der anderen Seite sieht die WEG-Novelle vor, dass ein Verwalter nach außen unbeschränkt als Vertreter der Eigentümer auftreten und auch ohne ihre konkrete Zustimmung Entscheidungen treffen kann. Das soll Rechtssicherheit schaffen und Bürokratie abbauen. Der VIDV lobte den Plan und betonte, die meisten Eigentümer wünschten sich einen Manager für ihr Gemeinschaftseigentum und „keine querulatorische Verhinderung von Maßnahmen durch wenige Eigentümer“.

Der ursprüngliche Entwurf ging Juristen und Eigentümerverbänden aber zu weit. Wohnen im Eigentum kritisierte, das WEG nutze so hauptsächlich der Wirtschaft und den Verwaltungsgesellschaften, während die Wohnungseigentümer lediglich haften und wenig mitreden würden. Der Verband Haus & Grund forderte, einzelne Eigentümer dürften im Zuge einer Vereinfachung des Gesetzes nicht das Nachsehen haben. Die große Koalition will Verwaltern nun lediglich Verträge und Maßnahmen mit sogenannter untergeordneter Bedeutung erlauben – was das konkret heißt, blieb bis zuletzt unklar.

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