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EuGH: Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist rechtens

EuGH: Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist rechtens

Symbolbild: Airbnb

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die schärferen Regeln in Frankreich für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb bestätigt. Laut einer Entscheidung vom Dienstag dürfen EU-Staaten die kurzzeitige Vermietung einer Wohnung an Touristen genehmigungspflichtig machen. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse, hieß es zur Begründung. Sie rechtfertige eine solche Maßnahme. (Az. C-724/18 und C-727/18)

Frankreich hatte eine entsprechende Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Die Eigentümer zweier Appartements in Paris vermieteten ihre Wohnungen trotzdem über Airbnb, ohne zuvor eine Genehmigung einzuholen. Die Stadt verhängte daraufhin Bußgelder und verpflichtete sie dazu, die Wohnungen wieder dem normalen Mietmarkt zur Verfügung zu stellen. 

Die Eigentümer der Wohnungen zogen 2018 bis vor den französischen Kassationshof. Dieser wandte sich an den EuGH, um die Frage zu klären, ob die nationale Richtlinie im Einklang mit europäischem Recht steht. 

Der EuGH entschied nun, dass die Richtlinie europäischem Recht entspricht. Mit der Genehmigungspflicht solle ein System zur Bekämpfung des Wohnungsmangels geschaffen werden, „um der Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten Rechnung zu tragen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt“. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig – das angestrebte Ziel können nicht durch eine mildere Regelung erreicht werden. Die Stadt Paris durfte die Maßnahmen demnach verhängen.

Ganz abgeschlossen ist der Fall jedoch noch nicht. Die französischen Richter müssen nun überprüfen, ob in Paris tatsächlich ein Wohnungsmangel vorliegt.

Verantwortliche im Pariser Rathaus begrüßten die Entscheidung dennoch. „Ein schöner Sieg“, schrieb der für Wohnen zuständige Vizebürgermeister Ian Brossat. „Wir haben gewonnen.“ Otto Lindner, der Vorsitzende des Hotelverbands Deutschland (IHA), nahm das Urteil „mit großer Erleichterung zur Kenntnis“. Dies bedeute das Ende eines „rechtlichen Freifahrtscheins für Airbnb & Co.“

Auch Airbnb begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Unternehmen erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, das Urteil trage dazu bei, die Regeln für die Vermietung von Zweitwohnsitzen zu klären. Airbnb kündigte an, mit den lokalen Behörden bei der Ausarbeitung einer Regelung zusammenzuarbeiten, „die Familien und lokale Gemeinschaften in den Vordergrund stellt und für alle funktioniert“. 

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