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Berliner Landgericht weist Klage von Wirt auf Corona-Entschädigung ab

Berliner Landgericht weist Klage von Wirt auf Corona-Entschädigung ab

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Das Berliner Landgericht hat am Dienstag die Klage eines Gastwirts abgewiesen, der vom Land Berlin finanzielle Entschädigung für die coronabedingte Schließung seiner Kneipe forderte. Der Kläger verlangte eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 5001 Euro, wie das Gericht erklärte. Damit hatte er allerdings keinen Erfolg.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Schließung von Gaststätten. Grundsätzlich sei eine Entschädigungszahlung an Gastwirte zwar denkbar. Im vorliegenden Fall seien die erlittenen Einbußen aber Teil des „allgemeinen Lebens- und Unternehmensrisikos“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Kammergericht ist möglich.

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