Umsatzsteuerbetrug verursacht jährlich einen Milliardenschaden für Deutschland – und wird aus Sicht des Bundesrechnungshofs trotzdem noch nicht wirksam verhindert. Gerade in Krisenzeiten „sollte der Bund dafür sorgen, seine Steuereinnahmen zu sichern“, sagte Rechnungshofpräsident Kay Scheller am Donnerstag bei der Vorstellung eines Sonderberichts zur Betrugsbekämpfung. Das Bundesfinanzministerium müsse die Finanzbehörden insbesondere endlich „digital aufrüsten“, damit „Deutschland hier nicht den Anschluss verliert“.
„Die klassischen Betrugsmodelle werden durch digitale Modelle abgelöst“, sagte Scheller. Bund und Länder liefen dieser Entwicklung hinterher, sie hätten „keine wirksamen Antworten“ und „schon gar nicht“ die nötigen Instrumente. „Die Finanzverwaltung ist hier nicht gut aufgestellt“, kritisierte der Präsident des Bundesrechnungshofs. Seine Behörde, die das Bundesministerium laut Scheller bereits seit 2013 auf „Kontrolldefizite bei der Steueroase Internet“ hinweist, sprach im Rahmen des Berichts am Donnerstag von „gravierenden“ strukturellen Problemen und Versäumnissen.
Zentrale IT-Systeme seien „seit Jahren veraltet“ und „unzureichend“, ein digitales Konzept fehle. „Bescheinigungen in Papierform, fehlende Schnittstellen für Massendaten, nicht vorhandene Online-Recherchewerkzeuge, Zuständigkeitshindernisse oder personelle Engpässe lassen viel Raum für digitale Verbesserungen“, kritisierte der Rechnungshof.
Angesichts wachsender Bedeutung und Umsätze des Onlinehandels und digitaler Märkte wie Influencer-Werbung in sozialen Netzwerken warf die Behörde der Bundesregierung indirekt Untätigkeit vor. Unter anderem sei es „nicht nachvollziehbar, dass die Finanzverwaltung nach wie vor weder systematisch nach ausländischen Internetanbietern sucht, noch über geeignete Aufsichts- und Kontrollmechanismen zur steuerlichen Erfassung verfügt“.
Der Rechnungshof forderte, wie andere EU-Staaten eine digitale Kontrolle von Steuerdaten in Echtzeit zu ermöglichen und auf neue, digitale Technologien wie die sogenannte Blockchain zu setzen. Wie hoch der Steuerschaden durch nicht abgeführte Umsatzsteuer oder zu Unrecht erstattete Vorsteuerbeträge ist, weiß das Finanzministerium nach Angaben der Behörde nicht. In jedem Fall sei die Umsatzsteuer „mit einem Volumen von 183 Milliarden Euro eine der aufkommensstärksten Steuern in Deutschland“ – und gleichermaßen anfällig für Betrugsversuche.