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Bundesumweltministerin will Anteil von Ökostrom deutlich steigern

Bundesumweltministerin will Anteil von Ökostrom deutlich steigern

Symbolbild: Erneuerbare Energien

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Anteil von Ökostrom am Energiemix deutlich steigern. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 65 Prozent bis zum Jahr 2030 reiche nicht mehr aus, sagte Schulze der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe). Sie gehe davon aus, dass bis 2030 mindestens 75 Prozent Ökostromanteil gebraucht würden, vielleicht sogar 80 Prozent. 

Die Höhe des Ökostrom-Anteils hänge letztlich auch davon ab, welche Ziele die EU zur Reduktion der Treibhausgasemissionen vorgeben werde, sagte Schulze. Nach ihren Worten ist aber bereits klar, dass Deutschland jedes Jahr mehr Windräder und Solaranlagen installieren muss, als bislang im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplant ist. Die Ministerin zeigte sich optimistisch, dass dies gelingen wird. 

So sollen nach ihren Vorstellungen Fotovoltaik-Anlagen künftig zum Standard bei Neubauten werden: „Es darf nicht sein, dass morgen noch Häuser von gestern gebaut werden.“ Auch im Windkraft-Bereich „muss mehr passieren“, betonte Schulze. Sie setzt dabei auf die EEG-Novelle, welche die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und die den Windkraftausbau ankurbeln soll. 

Die Klimaschutzziele waren am Donnerstag Thema beim EU-Gipfel in Brüssel. Allerdings verschoben die Staats- und Regierungschefs angesichts von Bedenken kohleabhängiger Ländern in Osteuropa die Entscheidung über ein verschärftes Klimaziel für 2030 auf Dezember. 

Die EU hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu sein – also mehr Treibhausgas zu kompensieren oder aufzufangen, als sie ausstößt. Das bisherige Zwischenziel für 2030 einer Verringerung der CO2-Emissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reicht dafür nicht aus. Die EU-Kommission hat deshalb mindestens 55 Prozent vorgeschlagen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach dem ersten Gipfeltag, im Kreis der EU-Kollegen gebe es „eine hohe Bereitschaft, dem Weg der Kommission zu folgen“.

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