Die Drehbuchautorin des Erfolgsfilms „Keinohrhasen“, Anika Decker, hat ein Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen. Das entschied das Berliner Kammergericht am Dienstag in erster Instanz. Decker hatte gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ sowie gegen einen Filmkonzern geklagt. Im Rahmen einer Stufenklage wolle sie prüfen, ob ihr wegen des Erfolgs der Filme eine höhere Entlohnung zustehe, erklärte das Gericht.
In Deutschland war der Film „Keinohrhasen“, geschrieben von Decker und Hauptdarsteller Til Schweiger, der erfolgreichste Kinofilm im Jahr 2008. Aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs bestünden laut Gericht „Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung“. Das Urheberrecht sieht vor, dass „ursprünglich angemessene Vergütung bei überdurchschnittlichem Erfolg“ anzupassen sei. Ob dies der Fall ist, muss in der nächsten Stufe des Verfahrens geklärt werden.