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Verbraucherschützer bemängeln lückenhafte Kennzeichnung bei Lebensmitteln mit Insekten

Verbraucherschützer bemängeln lückenhafte Kennzeichnung bei Lebensmitteln mit Insekten

Symbolbild: Lebensmittel mit Insektenmehl

Ob Mehlwurm-Burger, Nudeln mit Würmern oder Proteinriegel mit vermahlenen Grillen – Lebensmittel mit Insekten dürfen in Europa zwar schon verkauft werden, die endgültige Zulassung steht aber noch aus. Die Verbraucherzentralen überprüften 32 insektenhaltige Lebensmittel – und bemängeln, dass die Allergenkennzeichnung lückenhaft sei, dass Hinweise auf eine Erhitzung fehlten oder teils mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben werde. Einige Produkte sind demnach stark zucker- oder salzhaltig – „und allesamt sind sie sehr teuer“.

„Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten“, warnte Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Dienstag. Speiseinsekten sollten deshalb entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gebe es bislang aber noch nicht. Die Verbraucherzentralen forderten die Hersteller daher auf, das Verfahren zur Keimabtötung zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Auch eine Allergenkennzeichnung ist derzeit nicht verpflichtend – dabei kann bei einer Allergie gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen, wie die Verbraucherschützer monierten. Bei vielen Produkten in der Stichprobe fehlten entsprechende Hinweise. Die Verbraucherzentralen forderten einen verpflichtenden Allergenhinweis als „unbedingt notwendig“.  

Kritik übten die Verbraucherschützer auch an Angaben wie „reich an Protein“ oder anderen nährwertbezogenen Werbeaussagen. „Die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, deren tatsächlicher Gehalt dann aber nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird, ist nicht erlaubt“, erklärte Expertin Fesser. Die Hersteller müssten hier gesetzeskonform kennzeichnen, die Lebensmittelüberwachung stärker kontrollieren. 

Insgesamt ist der Nutzen der insektenhaltigen Lebensmittel laut Verbraucherschützern „fraglich“. Denn viele enthielten jede Menge süßende Zutaten oder Salz – aber einen sehr geringen Insektenanteil. Zudem seien die meisten Produkte, vor allem die Snacks, „viel zu teuer“. Der durchschnittliche Preis in der Stichprobe lag bei mehr als 43 Euro pro 100 Gramm. „So werden insektenhaltige Lebensmittel auch weiterhin ein Nischendasein führen“, urteilte Fesser.

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