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Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus auch beim NRW-Verfassungsschutz

Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus auch beim NRW-Verfassungsschutz

Symbolbild: Chat

Auch beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz gibt es jetzt Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus. Drei Mitarbeiter des Observationsteams stünden unter diesem Verdacht, wie das Landesinnenministerium der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe) mitteilte. Zudem stehe eine vierte Person unter Rechtsextremismus-Verdacht, die im Innenministerium als „Verwaltungssachbearbeiter/in in der Polizeiabteilung“ tätig gewesen sei.

Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes seien aufgefallen, weil sie in Onlinenetzwerken und Chats Videos „mit islam- oder fremdenfeindlicher Konnotation“ verschickt hätten, erklärte das Ministerium der Zeitung zufolge. Den Hinweis auf die Chatgruppe innerhalb des Observationsteams hätten Kollegen geliefert, die diese Videos erhalten hätten. Bei dem oder der Angestellten in der Polizeiabteilung waren demnach Facebook-Kontakte zu Mitgliedern der rechtsextremistischen Szene aufgefallen.

Die drei verdächtigten Mitarbeiter im Verfassungsschutz waren den Angaben zufolge unter anderem für die Beobachtung von Rechtsextremisten zuständig. Die Observationsteams würden grundsätzlich in allen Bereichen eingesetzt, also auch in jenem des Rechtsextremismus, erläuterte das Innenministerium. Das Observationsteam sei inzwischen aufgelöst und „das Führungspersonal ausgewechselt“ worden.

Das Innenministerium habe unmittelbar nach Aufkommen der Rechtsextremismus-Vorwürfe disziplinar- und personalrechtliche Maßnahmen eingeleitet, sagte eine Sprecherin der „Rheinischen Post“. Von den vier Verfahren sei eines bereits mit der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen. Die anderen drei liefen aktuell noch.

Mutmaßliche Rechtsextremismus-Fälle waren Mitte September bereits in der NRW-Polizei bekannt geworden. Polizisten sollen in Chatgruppen rechtsextremistische Hetze verbreitet haben. Rund 30 Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen 14 laufen Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen zwölf wird strafrechtlich ermittelt.

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