Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag im Zusammenhang mit dem Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada begonnen. Es geht darum, ob der Bundestag mit einer Stellungnahme zu Ceta das Grundgesetz verletzte. Erörtert wird, „welche verfassungsrechtlichen Anforderungen im Rahmen seiner Integrationsverantwortung“ an den Bundestag zu stellen seien, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung. (Az. 2 BvE 4/16)
Ceta ist seit 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, aber noch nicht ratifiziert. Im September 2016 beschloss der Bundestag auf Antrag von Unions- und SPD-Fraktion die fragliche Stellungnahme. Eine solche muss die Bundesregierung einholen, wenn sie auf europäischer Ebene verhandelt. Der Bundestag sei zu vage gewesen und habe der Regierung eine „Blankovollmacht“ ausgestellt, heißt es in der Klage.
Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali kritisierte in ihrer Stellungnahme vor Gericht, dass Ceta bereits Anwendung finde, „ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz“ gebe. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), argumentierte dagegen, dass es sich um ein Abkommen mit Kanada handle – einem Land, dass Deutschland in seinen Werten und Ansichten zu Demokratie und Rechtsstaat „ganz sicher sehr nahe“ stehe. Deutschland und die EU bräuchten offene Märkte, um ihren Wohlstand zu sichern.
Das Handelsabkommen regelt den Wegfall eines großen Teils der Zölle. Es gibt aber mehrere strittige Punkte. Vollständig in Kraft treten kann Ceta erst, wenn alle EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifizierten. Deutschland wartet hierzu die Entscheidungen aus Karlsruhe ab, es sind mehrere Klagen anhängig.
Die mündliche Verhandlung am Dienstag ist am Bundesverfassungsgericht die erste seit Beginn der Corona-Pandemie. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.