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Berliner Schüler darf nach Veröffentlichung von Vandalismusvideo suspendiert werden

Berliner Schüler darf nach Veröffentlichung von Vandalismusvideo suspendiert werden

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Die Schulleitung einer Berliner Schule darf einen Schüler für das Teilen eines Vandalismusvideos im Klassenchat für sechs Tage suspendieren. Der Schüler teilte ein Video, in dem zu sehen war, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem vierten Stock des Schulgebäudes warf, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Der Schüler argumentierte, er habe das Video nicht selber gedreht und nur auf Bitten seiner Mitschüler im Chat veröffentlicht. Das Gericht gab der Suspendierung des Schülers allerdings statt und begründete die Entscheidung damit, dass dieser das geordnete Schulleben gefährdet und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten Schulalltag erschüttert habe.

Es sei laut Gericht absehbar gewesen, dass sich das Video weitläufig verbreite und andere zu ähnlichen Aktionen animiert werden könnten. Erfahrungsgemäß könne in sozialen Medien ein „regelrechter Überbietungswettbewerb“ entstehen. Die Schulleitung habe mit ihrer Entscheidung klar gemacht, dass entsprechendes Verhalten inakzeptabel sei.

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