Website-Icon Nürnberger Blatt

Britisches Oberhaus weist Änderungen am Brexit-Abkommen zurück

Britisches Oberhaus weist Änderungen am Brexit-Abkommen zurück

London und EU

Der britische Premierminister Boris Johnson hat im Ringen um die von ihm angestrebten Änderungen am Brexit-Abkommen einen Rückschlag im heimischen Parlament erlitten. Das Oberhaus in London wies am Montagabend mit großer Mehrheit mehrere Schlüsselpassagen in Johnsons Binnenmarktgesetz zurück, durch die Regelungen zu Nordirland im Brexit-Vertrag ausgehebelt werden sollen. 

Ein Regierungssprecher kündigte nach dem Votum des Oberhauses an, dass der Gesetzentwurf inklusive der umstrittenen Nordirland-Regelungen neu in das Unterhaus eingebracht werden solle. In dieser Kammer stützt sich Johnson auf eine solide Mehrheit. Das Unterhaus hatte das Binnenmarktgesetz Ende September gebilligt. Letztlich kann das Oberhaus, das ungewählte House of Lords, ein Inkrafttreten des Gesetzes nicht verhindern.

Johnson will durch das Gesetz mit der EU vereinbarte Zollregelungen im Warenhandel für die britische Provinz Nordirland und Vorgaben zu Staatsbeihilfen für britische Unternehmen umgehen. Seine Regierung räumte freimütig ein, dass die einseitige Änderung des Brexit-Vertrages internationales Recht bricht. 

Die EU-Kommission leitete wegen des Gesetzes Anfang Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien ein. Dies kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der hohe Geldbußen gegen Großbritannien verhängen könnte.

Großbritannien war Ende Januar aus der EU ausgetreten. Bis zum Jahresende bleibt es aber noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Diese Zeit wollten beide Seiten eigentlich nutzen, um ein Handelsabkommen zu vereinbaren. Doch die Gespräche kommen seit Monaten kaum voran, an diesem Montag wurden sie fortgesetzt. 

Hauptstreitpunkte sind faire Wettbewerbsbedingungen, die Kontrolle eines künftigen Abkommens und die Fangrechte für EU-Fischer in britischen Gewässern. Ohne Abkommen bis zum Jahresende droht ein harter Schnitt in den Handelsbeziehungen mit kaum absehbaren wirtschaftlichen Folgen.

Die mobile Version verlassen