Berliner Gastronomiebetriebe müssen coronabedingt bis zum 30. November geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt wies einen Eilantrag von 22 Gastwirten gegen die Corona-Maßnahmen zurück, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung diene dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Pandemie, befanden die Richter.
Die Gaststättenbetreiber hatten argumentiert, das Verbot sei nicht notwendig, weil Gastronomiebetriebe keine „Treiber der Pandemie“ seien. Mit der Einhaltung von Hygienevorschriften stünde außerdem ein milderes Mittel zur Verfügung. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Auch wenn sich viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführen ließen, seien drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine spezifische Quelle zurückzuführen. Als eine Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie sei die Schließung der Gaststätten deshalb gerechtfertigt.
Die zuvor gültigen Hygienekonzepte allein reichten nicht aus. Der vorliegende Eingriff in die Berufsfreiheit sei angesichts der vom Bund zugesagten finanziellen Entschädigungen angemessen. Gegen den Beschluss können die Gastwirte Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.