Die Grünen haben auf ihrem Parteitag ein Vielfaltsstatut beschlossen, um die gesellschaftliche Vielfalt in den eigenen Reihen besser abzubilden. Das „Statut für eine vielfältige Partei“ wurde am Samstag in die Satzung aufgenommen. „Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel“, heißt es darin.
Parteichefin Annalena Baerbock sagte, damit hätten die Grünen nach der Verankerung des Frauenstatuts 1986 erneut „ein Stück Parteigeschichte geschrieben“.
Die Strukturen bei den Grünen sollen dem Statut zufolge so gestaltet werden, „dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken“.
Ein aus verschiedenen Parteigliederungen zusammengesetzter Diversitätsrat soll die Umsetzung des Statuts kontrollieren. Im Bundesvorstand soll es neben der frauenpolitischen Sprecherin künftig einen vielfaltspolitischen Sprecher oder eine vielfaltspolitische Sprecherin geben. Alle zwei Jahre soll ein öffentlicher Vielfaltskongress stattfinden.
Eine verbindliche Quote für die Besetzung von Gremien, wie es das Frauenstatut vorgibt, enthält das Vielfaltsstatut nicht.