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Gutachter erklärt Hauptangeklagten in Lübcke-Prozess für schuldfähig

Gutachter erklärt Hauptangeklagten in Lübcke-Prozess für schuldfähig

Justitia (über cozmo news)

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat ein Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. als schuldfähig eingestuft. Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Sachverständige Norbert Leygraf am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main. E. habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten.

Folge man den Vorwürfen aus der Anklage, werde E. „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei entsprechenden Möglichkeiten erneut Straftaten begehen“, sagte Leygraf. Es lägen keine Hinweise für eine psychische Erkrankung wie eine manische Psychose oder hirnorganische Schäden vor.

E. habe Lübcke auch nicht im Zustand einer Bewusstseinsstörung erschossen. Daher gebe es nichts, was für eine Beeinträchtigung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit spreche. An seiner Tatbereitschaft habe sich nichts Wesentliches geändert. Die Taten könnten sich auch gegen Zufallsopfer richten.

Leygraf beschrieb E. als „zurückhaltenden Einzelgänger“, dessen Leben zwei verschiedene Seiten habe. Zum einen habe er sich nach seiner ersten Haftstrafe in den 90er Jahren ein bürgerliches Leben aufgebaut, sei Familienvater geworden und ein „geschätzter Arbeitskollege“. Gleichzeitig sei er ein aktives Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen, führte der Sachverständige aus.

E. habe kaum engere Freunde und wirke äußerlich emotional kühl und wenig empathisch. Innerlich hingegen sei er empfindlich gegenüber Kränkungen. Seine Züge trügen zwar einen „schizoiden Charakter“, dies sei jedoch keine psychische Störung.

Von seiner inneren ausländerfeindlichen Haltung habe er sich, anders als E. in seinen Geständnissen behauptet hatte, nicht distanziert, sagte der Sachverständige. Obwohl er sich nach einer Maidemonstration in Dortmund 2009 von offener Gewalt distanziert habe, sei eine innere Trennung von seinem „tief eingeschliffenen rechtsextremen Gedankengut“ nur von kurzer Dauer gewesen. E.s „Zweispurigkeit“ habe sich fortgesetzt.

Seine Ausländerfeindlichkeit habe sich früh in seinem Wertesystem verfestigt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie es zu einer inneren Umkehr gekommen sein soll. Ab einem bestimmten Zeitpunkt habe er die Tötung Lübckes geplant und vorbereitet. Das Motiv dafür stehe in direktem Zusammenhang zu E.s verankerter Ausländerfeindlichkeit.

Insgesamt habe Leygraf wegen der wechselhaften Angaben E.s in seinen Geständnissen kein klares Bild über seine Biografie gewonnen, sagte Leygraf. Er habe nicht den Eindruck, dass die Gespräche mit ihm vor Verhandlungsbeginn offen gewesen seien. Vielmehr habe er versucht, „mit vielen Worten möglichst wenig über sich mitzuteilen“, sagte Leygraf. Seine Angaben seien häufig vage und unkonkret gewesen.

Die Vorstellung des Gutachtens hatte sich verzögert, weil sich E. vor Beginn der Verhandlung zunächst durch seinen Anwalt Mustafa Kaplan wegen Kopfschmerzen für verhandlungsfähig erklären ließ. Vom anwesenden Arzt Leygraf wolle er sich nicht untersuchen lassen, weil dieser gleichzeitig der psychiatrische Gutachter ist, teilte Kaplan mit. Die Forderung nach einer Untersuchung durch einen Amtsarzt wurde abgelehnt. Leygrafs Untersuchung ergab schließlich, dass E. verhandlungsfähig sei.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Der Prozess gegen ihn begann im Juni. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte Urteilsverkündung wird sich nach OLG-Angaben verschieben.

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