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Ausgangssperre für ganz Bayern von 21 Uhr bis 5 Uhr angeordnet!

Ausgangssperre für ganz Bayern von 21 Uhr bis 5 Uhr angeordnet!

Symbolbild: Coronavirus

In Bayern werden die Zügel noch einmal schärfer angezogen. So gilt die nächtliche Ausgangssperre ab sofort nicht mehr nur für Hotspots, sondern für ganz Bayern. Täglich ab 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen darf die Wohnung nicht mehr verlassen werden. Ein Verlassen der Wohnung im Sperrzeitraum ist nur aus ganz triftigen Gründen wie medizinische Notfälle oder aus beruflichen Gründen erlaubt.

Außerdem werden ab Mittwoch alle Geschäfte geschlossen. Davon ausgenommen sind Geschäfte des notwendigen täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden ebenfalls ab Mittwoch alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Eine Notfallbetreuung, wo notwendig, soll jedoch gegeben sein.

Weihnachtsgottesdienste sind nur mit Anmeldung, Abstand, Maske und ohne Gemeindegesang erlaubt. Treffen vom 24. bis 26. Dezember sind mit maximal vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis erlaubt.

An Silvester gilt in ganz Bayern eine Ausgangssperre ab 21 Uhr. Diese gilt bis zum Neujahrstag um 5 Uhr.

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