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Berliner Landgericht verurteilt Autor rechtsextremer Drohmails zu vier Jahren Haft

Berliner Landgericht verurteilt Autor rechtsextremer Drohmails zu vier Jahren Haft

Symbolbild: Mails checken auf dem Smartphone

Das Berliner Landgericht hat den Autor einer Serie von Emails mit rechtsextremen Gewaltdrohungen zu vier Jahren Haft verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. „Er hasst sich selbst, er hasst seine Umgebung“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Montag. „Er hasst bis auf seine Familie alle Menschen“. Dass der Angeklagte weiterhin gefährlich sei, „davon sind wir überzeugt“, sagte der Richter weiter. 

Die Dauer der Behandlung wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet, ebenso wie die bereits verbüßte Untersuchungshaft. Von dem Verurteilten ginge weiterhin eine große Gefahr aus, weshalb seine Unterbringung in einer Psychiatrie nötig sei, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Er habe mit Gewalttaten gedroht und verfüge über Wissen zum Umgang mit Waffen und Sprengstoff. „Das war kein Spaß, das war bitterer Ernst“, sagte er mit Blick auf die Drohungen.

Der Verurteilte André M. hatte zwischen Oktober 2018 und April 2019 bundesweit Drohschreiben an Gerichte, Behörden, Polizeidienststellen, Einkaufszentren, Presseorgane und Bundestagsabgeordnete verschickt. Auch der Beginn des Prozesses im April 2020 war von einer Bombendrohung überschattet worden.

Zwar hatte der Angeklagte im Laufe des Prozesses seine Schuld abgestritten. Auch in seiner letzten Äußerung vor der Urteilsverkündung sagte M., man solle „schauen, wo die richtigen Täter sitzen“. 

Das Gericht sah seine Täterschaft als erwiesen an. In M.s Zimmer wurden NS-Devotionalien gefunden, auf seinem Computer waren Gewaltdarstellungen, Waffen- und Sprengstoffbauanleitungen abgespeichert. Das Passwort zu seinem Computer lautete „Deutschland88“ – „was ja auch schon zeigt, wes Geistes Kind der Angeklagte ist“, sagte der Richter.

In seinen E-Mails, die meist mit „NationalSozialistischeOffensive“ unterzeichnet waren, drohte M. immer wieder mit der Detonation von Bomben und schrieb von „Hinrichtung und Folter“. Die Drohungen seien durchweg „so perfide, so menschenverachtend“, dass von einer besonderen Schwere der Schuld auszugehen sei. Immer wieder äußerte M. antisemitisches und rassistisches Gedankengut. 

Der Verurteilte war seit seiner Jugend bereits mehrfach vorbestraft und hatte Hilfsangebote wiederholt ausgeschlagen, so der Richter in der Urteilsbegründung.

In der Anklage wurden M. in 107 Taten vorgeworfen – unter anderem die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, Nötigung sowie versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung. 

Das Gericht verurteilte ihn nun in 26 Fällen wegen Störung des öffentlichen Friedens und in neun weiteren Fällen wegen Nötigung. In ihrem Plädoyer hatte die Generalstaatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft gefordert und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die Verteidigung sah die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen an und hatte einen Freispruch gefordert.

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