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Französische Regierung greift Fischern nach Brexit-Deal unter die Arme

Französische Regierung greift Fischern nach Brexit-Deal unter die Arme

Symbolbild: Fischerboot in der Ostsee

Die französischen Fischer sollen zur Abfederung der Folgen des zwischen der EU und Großbritannien vereinbarten Handelsabkommens staatliche Hilfen erhalten. Vorgesehen sind unter anderem individuelle Hilfen für Fischer und Fischgroßhändler von jeweils bis zu 30.000 Euro, wie das Meeres-Ministerium in Paris am Donnerstag ankündigte. Die Höhe dieser Zahlungen werde davon abhängig gemacht, wie stark die Empfänger jeweils vom Fischfang in britischen Gewässern abhängig seien.

Der Hilfsplan sieht auch vor, dass in britischen Gewässern tätige Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum einen Teil ihrer Umsatzeinbußen ersetzt bekommen. Der komplette Plan zur Unterstützung der französischen Fischer solle bald vorgestellt werden, teilte Meeres-Ministerin Annick Girardin mit.

Die Regelungen zur Fischerei in britischen Gewässern waren einer der strittigsten Punkte in den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien gewesen. 

Die dann am Donnerstag erzielte Vereinbarung sieht nach Angaben von EU-Vertretern eine Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren für die Kürzung der Fangquoten für EU-Fischer vor. Mit Großbritannien sei für diesen Zeitraum eine Verringerung der Fangmengen um 25 Prozent vereinbart worden. Ab Juni 2026 solle dann jährlich erneut über die Fangquoten mit Großbritannien verhandelt werden.

EU-Fischer fangen Meerestiere im Wert von jährlich rund 650 Millionen Euro in britischen Gewässern. Trotz des insgesamt geringen wirtschaftlichen Gewichts ist der Sektor für Mitgliedstaaten wie Frankreich, die Niederlande, Dänemark und Irland von großer politischer und sozialer Bedeutung. Auf der anderen Seite ist die Kontrolle über die eigenen Gewässer für viele Briten zum Symbol der durch den Brexit wiedergewonnenen Souveränität geworden.

Das Handelsabkommen ist noch nicht in trockenen Tüchern. Auf EU-Seite müssen die Regierungen aller 27 Mitgliedstaaten das Verhandlungsergebnis noch billigen, in Großbritannien muss das Parlament zustimmen. Angestrebt wird ein vorläufiges Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar, wenn Großbritannien den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen hat. 

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