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Streit um Käpt’n Iglo: Gericht gibt Wettbewerber Recht

Streit um Käpt’n Iglo: Gericht gibt Wettbewerber Recht

Käpt'n Iglo - Bild: Iglo

Nicht nur Käpt’n Iglo darf mit graumeliertem Bart in maritimer Umgebung für Fischprodukte werben: Im Streit über die mutmaßlich irreführende Nachahmung der bekannten Werbeikone des Hamburger Herstellers Iglo hat sich das Landgericht München I am Donnerstag auf die Seite der Firma Appel Feinkost gestellt. Iglo hatte dieser vorgeworfen, mit einer Reklame mit einem ebenfalls männlichen Protagonisten vor Meereskulisse eine unzulässige Verwechslungsgefahr in Verbraucherkreisen auszulösen.

Dies wies die auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb spezialisierte 17. Handelskammer des Gerichts nun zurück. „Werbung mit gut aussehenden Männern im etwas reiferen Alter, auch wenn sie einen grau melierten Bart tragen“, könne der beklagten Partei „per se nicht untersagt werden“. Es sei auch bekannt, dass die Werbung mit solchen „Best Agern“ derzeit äußerst beliebt und verbreitet sei.

Zudem gebe es deutliche Unterschiede bei der Werbung – etwa den, dass in der Werbung von Appel der Cuxhavener Leuchtturm im Hintergrund zu sehen sei; in der niedersächsischen Küstenstadt hat das Unternehmen seinen Sitz. Des weiteren trage die Werbefigur keinen blauen Anzug wie Käpt’n Iglo, sondern einen grauen – und auch keinen weißen Rollkragenpullover und kein weißes T-Shirt, sondern eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal. 

Der Umstand, dass die Figur der Beklagten am Meer eine Elblotsen-Mütze trage, mache sie auch nicht zu einem Seemann. Schließlich würden solche Mützen, bei denen es sich auch nicht um eine Kapitänsmütze handele, an der See „zahlreich getragen“.

Insgesamt sei – auch durch die Herkunftskennzeichnung bei der Werbung – für die angesprochenen Verbraucher „ohne Zweifel erkennbar, dass die angegriffene Werbung weder mit der Figur des Käpt’n Iglo, noch mit der Klagepartei“ in Verbindung stehe, schlussfolgerte das Gericht. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist also möglich. Die Marke Iglo gibt es seit 50 Jahren, die Werbefigur Käpt’n Iglo preist die Fischstäbchen des Herstellers seit 1985 in Deutschland an. Appel Feinkost wurde nach Unternehmensangaben 1879 gegründet.

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