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Urteilsverkündung im Lübcke-Prozess verschiebt sich ins kommende Jahr

Urteilsverkündung im Lübcke-Prozess verschiebt sich ins kommende Jahr

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Verkündung des Urteils im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird sich in das nächste Jahr verschieben. „Der Prozess wird nicht im Dezember enden“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Donnerstag in der Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Grund dafür sei, dass der Hauptangeklagte Stephan E. in seinen Antworten auf Fragen der Familie Lübcke, die im Prozess als Nebenkläger auftritt, am Donnerstag von seinen bisherigen Einlassungen abgewichen sei. „Für den Senat drängen sich noch sehr viele Fragen auf“, sagte Sagebiel. Daher müsse E. erneut grundsätzlich zum Tatverlauf befragt werden. Sagebiel warf E. vor, immer wieder Einlassungen abzugeben, die dem Prozessverlauf angepasst seien.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Der Prozess gegen ihn begann im Juni. Ursprünglich hatte das OLG die Urteilsverkündung für den 1. Dezember angesetzt. Später wurde der Termin auf den 22. Dezember verschoben.

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