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Berliner Abgeordnetenhaus beschließt bundesweit erstes Fußgängergesetz

Berliner Abgeordnetenhaus beschließt bundesweit erstes Fußgängergesetz

Grüne Fußgängerampel - Bild: Mehaniq via Twenty20

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das bundesweit erste Fußgängergesetz beschlossen. Das Gesetz sei „ein großer Schritt für ein lebenswerteres Berlin“, erklärte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) dazu. Das von SPD, Linken, Grünen und FDP unterstützte Gesetz sieht längere Grünphasen für Fußgänger, abgeflachte Bordsteine und mehr „Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang“, also öffentliche Sitzbänke, vor.

Der Zusatz zum bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz misst dem Fußverkehr einen größeren Stellenwert zu. „Jeder Mensch soll in ganz Berlin auf direkten und zusammenhängenden Fußwegen seine Ziele erreichen können“, hieß es in der Beschlussvorlage. Ziel sei es, Menschen dazu zu „befähigen und anzuregen, sowohl kürzere als auch längere Strecken zu Fuß zu bewältigen“.

Neben längeren Grünphasen und abgeflachten Bordsteinen soll auch die Einrichtung von Zebrastreifen und Mittelinseln beschleunigt werden. Gefährliches Parken an Kreuzungen soll außerdem stärker bekämpft und die Gefahr von Abbiegeunfällen gesenkt werden. Insbesondere Schulwege sollen besser gesichert werden.

Das neue Gesetz sei „ein Meilenstein für den Stadtverkehr“, erklärte der Fachverband Fußverkehr Deutschland auf Anfrage. Hundert Jahre lang sei der Fußverkehr in Deutschland „an den Rand gedrängt und vernachlässigt“ worden.

Der Fachverband mahnte aber auch die Umsetzung des Gesetzes an. Insbesondere neue Radwege würden häufig auf Kosten von Gehwegen angelegt. Die Verkehrswende für den Radverkehr müsse aber „auf der Fahrbahn stattfinden, nicht auf dem Gehweg und in den Parks“.

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