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Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Handyüberwachung der 15-Kilometer-Regel ab

Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Handyüberwachung der 15-Kilometer-Regel ab

Symbolbild: Handy

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt eine Überwachung des 15-Kilometer-Radius für Hotspots mittels Handy-Daten oder der Corona-Warn-App entschieden ab. Die Akzeptanz der Warn-App „würde schlagartig sinken und man würde Ressourcen und Zeit vergeuden“, sagte Kelber der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe). Die Corona-Warn-App sei technisch zur  Überwachung der 15-Kilometer-Regel zudem völlig ungeeignet, wandte er sich gegen Vorstöße zur digitalen Überwachung der 15-Kilometer-Regelung.  

„Wer Tracking will, müsste eine andere App mit anderer Technologie, die nicht im Hintergrund laufen kann, programmieren“, sagte Kelber. Auch eine Funkzellenabfrage zeige noch nicht einmal verlässlich, in welcher Straße eine Person gewesen sei. 

Der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) hatte am Montagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt, er könne sich zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel auch die Nutzung von Handy-Daten vorstellen.

Bund und Länder hatten bei ihren jüngsten Beratungen vereinbart, dass die Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots eingeschränkt wird. In Regionen mit einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 dürfen sich die Menschen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern von ihrem Wohnsitz fortbewegen.

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