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Genehmigung zu Stilllegung von Atomkraftwerk Isar I ist rechtmäßig

Genehmigung zu Stilllegung von Atomkraftwerk Isar I ist rechtmäßig

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Die Genehmigung zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerks Isar I ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Revision des Bunds für Naturschutz in Bayern zurück. Dieser kritisiert nicht die Stilllegung an sich, sondern befürchtet Gefahren beim Rückbau und verlangt eine Überprüfung der Gesamtanlage am Stand der Wissenschaft. (Az. 7 C 4.19)

Das Kraftwerk in der Nähe von Landshut ist seit 2011 nicht mehr in Betrieb, 2017 wurde der Rückbau genehmigt. Die Umweltschutzorganisation bemängelt, dass schon damit begonnen werden soll, während sich noch verbrauchte Brennelemente im Lagerbecken befinden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies die Klage Ende 2018 ab, woraufhin die Organisation sich an das Bundesverwaltungsgericht wandte.

Dies blieb jedoch ohne Erfolg. Die angefochtene Genehmigung zur Stilllegung müsse nur die Fragen behandeln, die auch damit zusammenhingen, teilte das Gericht mit. Der Genehmigungsvorbehalt, den das Atomgesetz vorsieht, löse nicht „den gesamten bei der erstmaligen Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage anfallenden Prüfungsaufwand“ erneut aus.

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