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Prozess um ermordeten Regierungspräsidenten Lübcke steht vor dem Abschluss

Prozess um ermordeten Regierungspräsidenten Lübcke steht vor dem Abschluss

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Mehr als ein halbes Jahr nach Verhandlungsbeginn steht der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vor dem Abschluss. Am Donnerstag wird das Urteil des Staatsschutzsenats gegen Stephan E. und seinen Mitangeklagten Markus H. erwartet. Es ist das Ende eines Strafprozesses, der auch wegen der Corona-Pandemie unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gingen bald von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat aus. 

Der Prozess gegen E. und H. war von zahlreichen Befangenheitsanträgen gegen den Senat seitens der Verteidigung geprägt. Doch auch Lübckes Familie als Nebenkläger in dem Verfahren stellte nach der Entlassung des Mitangeklagten H. aus der Untersuchungshaft im Oktober aus Mangel an Beweisen für seine Beihilfe an der Tat mehrere Anträge. H. muss sich seitdem lediglich für einen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. 

Die Nebenklage geht jedoch davon aus, dass H. ebenfalls im Juni 2019 am Tatort war. Hauptindiz dafür ist am Ende der Beweisaufnahme die Aussage E.s. Allerdings verstrickte sich der 47-jährige in seinen Einlassungen immer wieder in Widersprüche. Zwei unterschiedliche Geständnisse zog er zurück. In seiner letzten Einlassung vom August 2020 gab er den tödlichen Schuss erneut zu. H. sei aber auch am Tatort gewesen. Eine Kernfrage in dem Verfahren war deshalb, wie die insgesamt drei unterschiedlichen Geständnisse zustande kamen. 

E.s Verteidiger Mustafa Kaplan machte in seinem Plädoyer am Donnerstag vor allem seine beiden Vorgänger Dirk Waldschmidt und Frank Hannig dafür verantwortlich. Hannig habe das zweite Geständnis erfunden, um eine Aussage H.s zu provozieren. Insgesamt vier ehemalige und aktuelle Verteidiger wurden im Laufe des Prozesses teilweise von ihrer Schweigepflicht entbunden und als Zeugen befragt. Ob und inwieweit die Vorwürfe stimmen, blieb unklar.

E. ist nicht nur wegen des Mordes an Lübcke angeklagt, sondern auch wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling im Januar 2016. Er soll ihn von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. E. bestritt den Vorwurf von Anfang an. Die Beweisaufnahme brachte keine eindeutigen Beweise für seine Täterschaft. DNA-Spuren auf einem bei E. gefundenem Messer konnten nicht zweifelsfrei dem Opfer zugeordnet werden und eine Quittung zum Kauf einer Waffe des selben Typs war auf den 30. Januar 2016 datiert – 24 Tage nach der Tat.

Kaplan plädierte für einen Freispruch E.s bezüglich diesen Vorwurfs. Für die Tötung Lübckes forderte er eine „verhältnismäßige“ Strafe wegen Totschlags. Mordmerkmale seien nicht gegeben. Ganz anders sieht das die Bundesanwaltschaft. Sie forderte Ende Dezember wegen Mordes lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Für H. forderte die Bundesanwaltschaft neun Jahre und acht Monate Haft.

Der erste rechtsextreme Mord an einem Politiker in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg hatte auch weitreichende gesellschaftliche Folgen. Landesweit wurde über einen höheren Schutz von Lokalpolitikern vor Bedrohungen diskutiert. Im Juni 2020 gab es in zwölf Bundesländern Durchsuchungen wegen Hasskommentaren im Zusammenhang mit Lübcke in sozialen Netzwerken.

Im hessischen Landtag wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, welcher der Frage nachgehen soll, warum die Sicherheitsbehörden den seit Ende der 80er Jahre als Rechtsextremist bekannten E. aus dem Blickfeld verloren. Das OLG weigerte sich jedoch, den Politikern die Gerichtsakten vor Ende der Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Erst am Mittwoch erhielt der Ausschuss die 1600 Akten. Rund ein halbes Jahr nach seiner Einsetzung kann der Ausschuss nun mit seiner Arbeit beginnen.

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