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Seehofer kritisiert Indiskretionen aus Reihen der Innenministerkonferenz

Seehofer kritisiert Indiskretionen aus Reihen der Innenministerkonferenz

Horst Seehofer - Bild: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Nach der Klage der AfD zu einer möglichen Einstufung der Partei als Verdachtsfall will der Bundesverfassungsschutz vorerst nicht mehr über die Angelegenheit informieren. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, erklärte die Behörde am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kritisierte Indiskretionen aus den Reihen der Innenministerkonferenz.

Aus der Erklärung des Kölner Bundesamts lässt sich ableiten, dass der Verfassungsschutz vor Gericht eine Stillhalteerklärung abgegeben hat. Er wird sich demnach nicht mehr zu der Sache äußern, bis weitere Gerichtsentscheidungen gefallen sind. Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin: „Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln äußern wir uns zu dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“

In ungewöhnlich scharfer Form kritisierte Seehofer, „dass Informationen über eine gegebenenfalls bevorstehende Beobachtung der AfD aus den Reihen der Innenministerkonferenz an die Medien weitergegeben wurden“. Der Bundesinnenminister erklärte dazu in Berlin: „Unabhängig von diesem Themenkomplex und den aktuellen Medienberichten dazu ist es generell wichtig, dass mögliche Maßnahmen und Entscheidungen der Bundesverwaltung von allen Verantwortlichen mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion behandelt werden.“

In der vergangenen Woche hatten mehrere Medien berichtet, dass in dieser Woche eine Entscheidung des BfV zur AfD fallen könnte. Demnach wollte der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, was eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen würde. Das Bundesamt hatte die AfD 2019 als Prüffall eingestuft.

Beim Verwaltungsgericht Köln hatte die AfD daraufhin zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht. Damit will die AfD will laut Gericht verhindern, dass das in Köln ansässige BfV die Partei zum Verdachtsfall hochstuft und dies öffentlich bekannt macht. Außerdem will sie erreichen, dass das Bundesamt nicht mehr öffentlich angibt, dass der rechte „Flügel“ der Partei mehrere tausend Mitglieder gehabt habe.

Wegen des Vorgangs erhob auch der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz schwere Vorwürfe gegen Innenminister der Länder. „Irritiert bin ich über den Umstand, dass die Information über die gegebenenfalls bevorstehende Beobachtung der gesamten AfD ausgerechnet aus den Reihen der Innenministerkonferenz durchgestochen wurde“, sagte der Grünen-Fraktionsvize der „Augsburger Allgemeinen“ vom Montag. Dieses Vorgehen sei „wenig hilfreich“ und „sicherheitspolitisch äußerst unklug“. Die Teilnehmer der Runde „müssten es eigentlich besser wissen“.

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