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EU-Verfahren gegen Deutschland wegen europäischen Haftbefehls

Europäische Union

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Deutschland bevorzugt nach Auffassung der EU-Kommission in seinen Regeln zum europäischen Haftbefehl unrechtmäßig seine eigenen Staatsbürger. Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben ein. Auch Zypern und Schweden wurden nach Angaben der Kommission zum Nachbessern aufgefordert.

Die drei Länder hätten die Rahmenbestimmungen für europäische Haftbefehle nicht zufriedenstellend umgesetzt, „indem sie ihre Staatsangehörigen im Vergleich zu EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten günstiger behandeln oder zusätzliche (…) Gründe für die Ablehnung von Haftbefehlen vorsehen“, erklärte die Kommission. Demnach haben die jeweiligen Regierungen nun zunächst zwei Monate Zeit, um zu reagieren. 

Ähnliche Probleme hatte Brüssel vergangenes Jahr bereits in Irland, Österreich, Tschechien, Estland, Italien, Litauen und Polen festgestellt. Die Verfahren laufen noch.

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