Website-Icon Nürnberger Blatt

Geburtshelfer in Frankreich wegen Vergewaltigung von Patientinnen verurteilt

Geburtshelfer in Frankreich wegen Vergewaltigung von Patientinnen verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Wegen insgesamt elf Vergewaltigungen sowie einem sexuellen Überfall auf Patientinnen ist ein Geburtshelfer in Frankreich zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht im südfranzösischen Département Hérault setzte die Strafe für den 49-jährigen Lionel Charvin am Freitagabend fest. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Höchststrafe von 20 Jahren Haft für den Mann gefordert.

Unter dem „Deckmantel der Vertrautheit“ habe Charvin sich an seinen Patientinnen vergriffen, sagte der Staatsanwalt Albert Cantinol. „Er machte sie zu Opfern, die in ihren Schuldgefühlen gefangen waren.“ Der Geburtshelfer sei nicht davor zurückgeschreckt, „verletzliche Frauen auszunutzen“, die sich während ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt an ihn gewandt hätten. 

Aus Sicht des Gerichts beging Charvin seine Taten zwischen 2013 und 2016. Während der Geburtsvorbereitung und nach der Geburt soll er seinen Patientinnen medizinische Eingriffe vorgegaukelt haben, um sie sexuell zu missbrauchen. 

Charvin zeigte sich „sprachlos“ und entschuldigte sich vor der Urteilsverkündung bei den Opfern. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters und der Anwälte antwortete er zweideutig: „Natürlich habe ich das Leiden der Patientinnen wahrgenommen, und es tut mir leid. Ich trage einen Teil der Verantwortung an diesem Leiden, aber ich habe dies zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Ich habe diese Patientinnen verehrt.“

Charvins Rechtsvertreterin Maryse Pechevis brachte in ihrer Verteidigungsrede eine mögliche geschlechtsspezifische Diskriminierung ihres Mandanten ins Spiel. „Wäre Lionel Charvin auch beschuldigt worden, wenn er eine Frau wäre?“, fragte sie. Einziges Ziel Charvins sei es gewesen, die körperliche Funktionstüchtigkeit seiner Patientinnen und ihr Wohlergehen wiederherzustellen. 

Viele von Charvins Opfern hatten angegeben, sich während der Missbräuche wie „gelähmt“ gefühlt und sich zunächst nicht getraut zu haben, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Alle sprachen von einem massiven Vertrauensbruch, der sich in einer Zeit ereignet habe, in der sie besonders verwundbar gewesen seien.

Ein psychiatrischer Gutachter kam zu dem Schluss, dass Charvin ein „Gelegenheitstäter“ sei, der über eine „perverse“ Persönlichkeit verfüge. Die Kindheit des Beschuldigten sei von familiärer Gewalt, Alkoholismus und mehrfachem Inzest geprägt gewesen. 

Die mobile Version verlassen