Die Stadt Paris hat in ihrem Kampf gegen den Wohnungsmangel einen weiteren juristischen Sieg gegen Plattformen wie Airbnb errungen. Der Kassationshof erklärte in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Urteilen die Genehmigungspflicht für die kurzzeitige Vermietung einer Wohnung an Touristen für verhältnismäßig und gerechtfertigt zur Bekämpfung des Wohnungsmangels. Die Stadt kann jetzt auf Eis gelegte Bußgelder gegen illegale Kurzzeit-Vermieter verhängen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2020 die schärferen Regeln in Frankreich bereits als europarechtskonform abgesegnet. EU-Staaten dürfen demnach die kurzzeitige Vermietung einer Wohnung an Touristen genehmigungspflichtig machen. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse. Die Richter am Kassationshof sollten noch klären, ob tatsächlich Wohnungsmangel in Paris herrscht.
In fünf konkreten Fällen urteilten die französischen Richter nun, die Genehmigungspflicht sei verhältnismäßig und gerechtfertigt im Kampf gegen den Wohnungsmangel. Frankreich hat diese Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Nach der Entscheidung des Kassationshofs kann Paris nun bereits verhängte Bußgelder auch eintreiben – betroffen sind 420 Vermieter, es geht um je 50.000 Euro.