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Lockdown bis zum 7. März und Schulöffnung in Verantwortung der Länder

Lockdown bis zum 7. März und Schulöffnung in Verantwortung der Länder

Lockdown - Bild: JosieElias via Twenty20

Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihrem Corona-Gipfel am Mittwoch geeinigt. Für Kitas, Schulen und Friseure gelten allerdings abweichende Regelungen. Ein Überblick:

LOCKDOWNVERLÄNGERUNG

Die bestehenden Regelungen sollen bis zum 7. März gelten, die Bundesländer ihre Corona-Verordnungen entsprechend anpassen. Private Zusammenkünfte sind weiter nur mit einem Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Im Nahverkehr und in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden, ebenso am Arbeitsplatz, wenn mehrere Menschen zusammenkommen. Grundsätzlich sollen aber alle Arbeitgeber möglichst Homeoffice anbieten.

KITAS UND SCHULEN

Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder sollen als erste wieder schrittweise geöffnet werden. Über das Wie und Wann sollen die Länder entscheiden. Masken, regelmäßiges Lüften und Hygienemaßnahmen seien weiter notwendig, heißt es im Beschluss. Wo immer möglich, sollen medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollten auch Schnelltests einen sicheren Unterricht und Betreuung ermöglichen.

Die Länder sollen darüber hinaus ihre Anstrengungen vergrößern, „die Digitalisierung des Lernens zu befördern“. Bund und Länder bitten außerdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), in Absprache mit der Gesundheitsministerkonferenz zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher geimpft werden können.

FRISEURE

Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, allerdings unter Hygieneauflagen. Der Zustrom von Kunden soll mit Reservierungen gesteuert werden. Zudem soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben.

ZIELINZIDENZ 35

Der nächste Schritt zur Öffnung kann laut dem Beschluss von den Ländern bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegangen werden. Dieser Schritt wäre die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter und die Öffnung von Museen, Galerien und körpernahen Dienstleistungsbetrieben. Benachbarte Gebiete mit unterschiedlich hoher Inzidenz sollen Maßnahmen ergreifen, um Reisen zum Einkaufen zu vermeiden. Das konkrete weitere Vorgehen soll am 3. März besprochen werden.

LANDKREISE MIT HOHER INZIDENZ

Wo besonders viele Infektionen stattfinden und die Sieben-Tage-Inzidenz höher liegt als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen die Länder und Landkreise weitere Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

IMPFUNGEN

Bund und Länder halten am Ziel fest, dass allen Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Weiterhin soll der Bund die Beschaffung der Impfstoffe organisieren, die Länder sind verantwortlich für die Impfungen selbst.

ALTENHEIME

Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen für eine Erweiterung der Besuchsregeln zu erarbeiten. Es geht vor allem darum, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung die Regeln gelockert werden können.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Ab sofort sind Anträge für die Überbrückungshilfe III für vom Lockdown betroffene Unternehmen möglich.

KONTAKTNACHVERFOLGUNG

Die Länder sollen sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter Software nutzen, um Kontaktketten von Infizierten besser nachverfolgen zu können.

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