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Mann in Berlin wegen Bombendrohung gegen britischen Gesundheitsdienst verurteilt

Mann in Berlin wegen Bombendrohung gegen britischen Gesundheitsdienst verurteilt

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Wegen versuchter räuberischer Erpressung hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag einen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, der dem britischen Gesundheitsdienst eine Bombendrohung schickte. Emil A. habe „eine sehr hohe Forderung geltend gemacht“ und zu diesem Zweck „eine massive Drohung“ ausgesprochen, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Der 33-Jährige hatte im April 2020 dem britischen National Health Service (NHS) mit der Sprengung eines Krankenhauses gedroht.

A. verschickte seine Bombendrohung an den NHS während des ersten Lockdowns in Großbritannien – kurz vor dem Höhepunkt der ersten Coronawelle – und forderte zehn Millionen britische Pfund in Bitcoins. Bei einem Prozess in Großbritannien hätte dem Mann womögliche eine Anklage wegen Terrorismus gedroht, wie die verantwortlichen Ermittler der britischen National Crime Agency (NCA) in London erklärten.

Als der NHS nicht auf seine Drohung einging, verschickte A. über einen Zeitraum von sechs Wochen hinweg weitere 17 Drohmails. Diese richteten sich nicht nur gegen den NHS, sondern auch gegen Demonstrationen der Black-Lives-Matter-Bewegung und gegen britische Parlamentsabgeordnete, wie die NCA in London erklärte. Demnach unterzeichnete A. die E-Mails mit dem Namen der rechtsextremen Gruppe Combat 18 und bediente sich einer antisemitischen Sprache.

Der stellvertretende Direktor der Cybercrime Unit der NCA, Nigel Leary, sprach von „einer der am ernstesten zu nehmenden Drohungen, die wir seit einiger Zeit gegen britische Infrastruktur gesehen haben“ und bezeichnete sie als „absolut zynisch“. Selbst wenn, wie sich später herausstellte, der Verurteilte nicht über Sprengstoff verfügte, hätten die Auswirkungen verheerend sein können.

Wegen der angespannten Situation in britischen Krankenhäusern zum Zeitpunkt der Bombendrohung seien auch Antiterrorbehörden an den Ermittlungen beteiligt gewesen, sagte Leary. Bei einer Strafverfolgung im Vereinigten Königreich hätte die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen terroristischer Tätigkeiten geprüft, erklärten die Ermittler.

Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer in Berlin einen Freispruch des Angeklagten. Außer der IP-Adresse des 33-Jährigen sei „nichts ermittelt worden“, sagte sein Verteidiger. Außerdem sei unklar, wie die NCA an die IP-Adresse des Angeklagten gelangt sei. Die „Korrektheit des wesentlichen Beweismittels“ sei „nicht kritisch beleuchtet worden“.

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zehn Monate Haft. Die Kammer rechnete dem Angeklagten jedoch an, dass er „nicht die Absicht hatte, seine Drohung umzusetzen“. Da sich der Angeklagte außerdem bereits seit acht Monaten in Untersuchungshaft befindet, sei mit einer dreijährigen Haftstrafe „eine angemessene Mitte getroffen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einem abschließenden Urteil kommt A. auf freien Fuß, zweimal wöchentlich muss er sich auf einer Polizeiwache melden.

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