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Prozess gegen mutmaßliche IS-Kriegsverbrecherin in Düsseldorf begonnen

Prozess gegen mutmaßliche IS-Kriegsverbrecherin in Düsseldorf begonnen

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Gegen ein mutmaßliche Kriegsverbrecherin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat am Donnerstag der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf begonnen. Zum Auftakt wurde einem Gerichtssprecher zufolge die Anklageschrift verlesen. Die Bundesanwaltschaft legt der 35-jährigen Nurten J. aus Leverkusen im Staatsschutzverfahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien zur Last, wo sie sich freiwillig dem IS angeschlossen haben soll.

Zudem muss sie sich wegen Kriegsverbrechen, der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie waffenrechtlichen Verstöße verantworten. Es sei damit zu rechnen, dass sich die Angeklagte am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußert, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Laut Anklage soll die deutsche Staatsangehörige im Februar 2015 gemeinsam mit ihrer damals drei Jahre alten Tochter nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen und in dessen „Herrschaftsgebiet“ zu leben. Dadurch habe sie ihre Tochter in die Gefahr gebracht, „fortan unter der Willkürherrschaft und ideologischer Indoktrination des IS in einem Kriegsgebiet leben zu müssen, Kampfhandlungen ausgesetzt zu sein und hierdurch getötet werden zu können“.

Ein sogenanntes Heiratsbüro arrangierte demnach die Hochzeit mit einem ebenfalls aus Deutschland angereisten ranghohen IS-Mitglied nach islamischem Ritus. Laut Generalstaatsanwaltschaft unterwarf sich die Angeschuldigte „freiwillig“ den Regeln des IS, der ihrer Familie kostenlos Wohnungen zur Verfügung stellte, deren rechtmäßige Eigentümer vertrieben wurden oder geflohen seien.

J. soll in den gemeinsam genutzten Räumen „die Sachherrschaft“ über zwei vollautomatische Kalaschnikow-Sturmgewehre des Typs AK47 ausgeübt haben. Zudem habe sie selbst eine halbautomatische Pistole besessen, die sie „stets zugriffsbereit und geladen“ mit sich geführt haben soll.

2016 und 2017 habe die Angeschuldigte regelmäßig Besuch von einer Freundin empfangen, die auf Bitten von J. eine vom IS versklavte Jesidin mitgebracht habe. Die Angeklagte soll die „unentgeltliche Arbeitskraft“ der Jesidin zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ausgenutzt haben. „Nurten J. folgte damit der Ideologie des IS, aus dessen Sicht die Versklavung der Jesiden religiös gerechtfertigt sei“, hieß es in der Anklage.

Nachdem der IS seine Herrschaftsgebiete in Syrien verlor, kam die Angeklagte mit ihrer Familie in kurdische Gefangenschaft. Zuletzt befand sie sich in der Türkei in Abschiebehaft. Im Juli 2022 wurde sie nach ihrer Einreise nach Deutschland festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Staatsschutzverfahren ist zunächst bis Ende April angesetzt.

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