Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen Bundespolizisten Anklage wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt erhoben. Der Beamte soll einen Mann bei dessen Festnahme geschlagen und getreten haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Vor der Festnahme hatte die Polizei den flüchtenden Verdächtigen über die Autobahn verfolgt.
Vier Beamte kontrollierten demnach im September 2019 auf der A60 in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze. Gegen Mitternacht hielten sie einen Wagen an, in dem drei französische Staatsbürger saßen. Im Wagen roch es nach Marihuana, weswegen sie die Männer und das Wageninnere untersuchen wollten. Der Fahrer weigerte sich jedoch zur Seite zu fahren, gab stattdessen Gas und raste davon.
Die Polizisten verfolgten die Männer in zwei Polizeiwagen. Auf der Flucht soll der Fluchtwagen riskant und sehr schnell gefahren sein. Dann soll er eines der Polizeiautos – in dem unter anderem der nun beschuldigte Polizist saß – absichtlich gerammt haben. Das Auto geriet ins Schlingern, konnte aber wieder unter Kontrolle gebracht werden.
In der Stadt Prüm soll der flüchtende Wagen dann selbst ins Schleudern geraten sein und sich quergestellt haben. Deswegen stieß offenbar eins der Polizeiautos mit ihm zusammen, wobei die Beamten, darunter der Beschuldigte, verletzt wurden. Die Polizisten sollen dann ausgestiegen sein, die Fahrertür geöffnet, den Fahrer herausgezogen und zu Boden gebracht haben.
Als einer der Beamten versuchte, dem Mann Handschellen anzulegen, soll der nun beschuldigte Bundespolizist dem auf dem Boden Liegenden mehrere wuchtige Schläge mit seinem Schlagstock versetzt haben. Außerdem soll er ihn getreten haben. Der Fahrer soll dabei mehrere Prellungen und Hämatome erlitten haben. Er wurde in eine Klinik gebracht und behandelt, aber noch in der Nacht wieder entlassen.
Der Polizist gab an, in Ausübung seines Festnahmerechts und in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber nach vorläufiger Bewertung davon aus, „dass die Schläge und Tritte des Beamten nicht durch Notwehr gerechtfertigt waren“, sondern eine Überreaktion. Es sei überwiegend wahrscheinlich, dass der flüchtige Fahrer zum Festnahmezeitpunkt keinen oder nur noch geringfügigen Widerstand geleistet habe. Darum bestehe der hinreichende Tatverdacht einer strafbaren Körperverletzung im Amt.
Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Auch gegen den Fahrer des Fluchtwagens, der offenbar unter Drogeneinfluss stand, wurde bereits Anklage erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es bestehe unter anderem der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Körperverletzung.