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Berichte über Lebensmittelkontrollen in Berlin dürfen veröffentlicht werden

Berichte über Lebensmittelkontrollen in Berlin dürfen veröffentlicht werden

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Eilanträge von Berliner Restaurantbetreibern abgelehnt. Mit ihren Anträgen wollten die Gastronomen verhindern, dass die Berliner Bezirksämter Informationen über lebensmittelrechtliche Überprüfungen und eventuelle Beanstandungen in ihren Betrieben an die Öffentlichkeit weitergeben, wie das Verwaltungsgericht in Berlin am Montag erklärte. Die Veröffentlichung der Kontrollberichte sei jedoch „durch legitime Zwecke des Verbraucherschutzes gerechtfertigt“, erklärte das Gericht zur Urteilsbegründung.

Auch der Schutz personenbezogener Daten und die Freiheit der Berufsausübung stünden einer Veröffentlichung der Informationen nicht im Wege. Eine mögliche Veröffentlichung und Weiterverbreitung der Informationen im Internet sei ebenfalls rechtens, erklärte das Gericht. Um eine Löschung oder Ergänzung von einmal veröffentlichten Informationen zu erreichen, müssten die Restaurantbesitzer zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen. Gegen den Beschluss kann noch Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

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